Ernährung

Heilversprechen durch Lebensmittel

Health-Claims Verordnung

Viele Lebensmittelhersteller bewerben ihre Produkte mit gesundheitsbezogenen Angaben. Für Verbraucher ist nicht immer leicht zu erkennen, was diese Aussage konkret bedeutet. Sind die Behauptungen übertrieben oder beruhen diese tatsächlich auf wissenschaftlichen Studien?

Hintergrund

Vorab möchte ich betonen, dass von mir keine Medizinische- oder Rechtsberatung erfolgen kann. Da ich mich als Laie intensiver mit diesen Themen auseinandergesetzt habe möchte ich diesen Blog lediglich nutzen, um meinen persönlichen Wissensstand und meine Recherchen zu dokumentieren und laufend weiter zu aktualisieren. Wo es möglich ist gebe ich die mir vorliegenden Quellen an, damit interessierte Leser selbst nachlesen oder weiterforschen kann. Schreiben Sie mir gerne bei Fragen, Ergänzungen oder neuen Informationen per Kommentar unterhalb des Beitrags oder per E-Mail an post@bio-bluetenpollen.de Ich freue mich über Ihre Zuschrift.

Heilung durch Lebensmittel

Lebensmittel dürfen gesetzlich nicht als Arzneimittel angepriesen werden, da ihre Wirkung sofern nachweisbar lediglich eine vorbeugende Wirkung haben. Nahrungsergänzungsmittel zählen rechtlich allgemein als Lebensmittel, auch wenn Vitaminpräparate, Eiweiß- und Pflanzenpulver vom Produktdesign her optisch frei verkäuflichen Arzneimitteln ähneln können.

Sind Honig oder Blütenpollen ein Arzneimittel?

Nahrungsergänzungsmittel können Krankheiten nicht ausschließen. Lebensmittel und Nahrungsergänzungen sind wie der Name bereits sagt zur Ergänzung der Ernährung gedacht und werden als Honig, naturbelassene Blütenpollenkörner, als Kapseln, Pulver oder in Tablettenform angeboten.

Lebensmittel durchlaufen im Gegensatz zu Arzneimitteln kein aufwendiges Zulassungsverfahren. Daher unterliegt ihre Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen seit 2007 strengen gesetzlichen Vorgaben. Diese Angaben müssen in wissenschaftlichen Studien geprüft und bestätigt werden. Kein Hersteller darf auf seinen Produktetiketten Gesundheitsvorteile versprechen, die nur er für richtig hält. Übergeordnet regelt die Health-Claims-Verordnung, welche Angaben im Einzelnen erlaubt sind.

Erlaubte Werbeaussagen laut Health-Claims-Verordnung

Zugelassene Aussagen beziehen sich in den meisten Fällen auf einzelne Bestandteile wie bestimmte Vitamine und Mineralstoffe. Nicht aber auf komplette Lebensmittel wie Honig oder Blütenpollen. Die erlaubten Aussagen versprechen meistens nur einen Beitrag zu einer normalen Körperfunktion. Besondere Gesundheitsverprechen und werbliche Aussagen sind damit meistens nicht verbunden.

Unerlaubte Werbeaussagen

Bei übertriebenen Heilungsversprechungen auf Lebensmitteln sollte man hellhörig werden. Mit Aussagen wie „70 Prozent weniger Herzerkrankungen“, „entgiftet die Leber“ oder „reinigt den Darm“ darf nicht geworben werden. Konkrete Heilerfolge können von Lebensmitteln nicht erwartet werden auch nicht von Nahrungsergänzungsmitteln. Dies bedeutet, dass kein Hersteller auf seiner Lebensmittelverpackung mit der Heilung einer Krankheit werben darf. Auch Gesundheitsversprechen, nach denen der Verzehr eines Produkts stärker oder gesünder macht stellt in den meisten Fällen eine unzulässige Werbeaussage dar.

Dies gilt auch dann nicht, wenn vermeintliche Kundenstimmen zu Wort kommen, die nur ihre eigenen Erfahrungen mit dem Produkt schildern.

Pflanzenextrakte sind noch nicht reglementiert

Während es zur Werbung mit Vitaminen und Mineralstoffen bereits Regeln und Fallbeispiele gibt, sind reine Pflanzenstoffe bisher noch weitgehend ungeregelt. Die zuständige EU-Behörde hat die Health-Claims zu diesen Pflanzenstoffen überwiegend noch nicht bewertet. (Stand: Januar 2020) Daher werden derzeit die Beantragten, aber noch nicht genehmigten Angaben weiterhin geduldet.

Kategorisierung von Produkten

Manche Produkte passen hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe in die beiden Kategorien Arzneimittel und Lebensmittel. Doch wenn ein Produkt nachgewiesenermaßen pharmakologisch wirksam ist, müßte es als Arzneimittel eingestuft werden und ein entsprechendes Zulassungsverfahren durchlaufen. In diesem Fall dürfte es dann gar nicht weiter als Lebensmittel verkauft werden.

Blütenpollen als Proteinquelle

Laut Health-Claim Verordnung gibt es genaue Vorgaben, wann ein Lebensmittel als “Proteinquelle” beschrieben werden darf. Dies ist dann der Fall, wenn das Lebensmittel mindestens 12% des gesamten Brennwertes enthält. Da Blütenpollen etwa zwischen 19 – 40% Eiweiß enthält, darf er als Proteinquelle bezeichnet werden.

Lebensmittel mit Gesundheitswerbung

Wer sich gesund ernähren will sollte auf eine natürliche, gesunde, ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung achten. Wer Lebensmittel mit spezieller Gesundheitswerbung erwerben möchte, der sollte diese Lebensmittel nur kaufen, wenn sie von verschiedenen Anbietern angeboten werden und nicht nur als Wundermittel in bestimmten Online-Shops angepriesen werden.

Neuere wissenschaftlichen Studien

Das EU-Register zugelassener nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben wird zukünftig neuere aktuelle wissenschaftliche Daten mitaufnehmen. Daher haben Unternehmen die Möglichkeit, die Zulassung weiterer Health Claims nach dem Verfahren zu beantragen und diese bei Genehmigung zu verwenden. Eine Auflistung bereits geprüfter Angaben wurde mit der EU-Verordnung Nr. 1229/2014 verabschiedet.

Zulassung von gesundheitsbezogenen Werbeaussagen

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen müssen gesetzlich von der EU zugelassen werden. Das heißt, die Aussagen werden dort wissenschaftlich überprüft. Für den Verbraucher soll dadurch eine klarere Orientierung ermöglicht werden. Die Angaben gelten für alle Arten von Lebensmitteln, also auch für Nahrungsergänzungsmittel.

Health Claims auf ungesunden Lebensmitteln

Hersteller setzen auch Lebensmitteln Vitamine zu, um anschließend mit bestimmten Aussagen für dieses „gesunde“ Produkt zu werben. Die Anreicherung speziell zur Health-Claim Qualifizierung ist kritisch zu sehen, denn diese führt dazu, dass gesundheitsbewusste Menschen leichter getäuscht werden und auf den ersten Blick vermehrt zu derartigen Lebensmittel greifen.

Health Claims können auf Produkten mit mangelhaftem Nährwertprofil auftauchen. Denn diese Claims sind generell für alle Lebensmittel erlaubt, welche die entsprechende Vorgabe beinhalten. Dies gilt dann unabhängig davon, ob diese Nahrung insgesamt eher gesund ist oder sogar durch sehr hohe Anteile an Zucker, Salz oder Fetten eher als ungesund einzustufen ist.

Eine generelle Unterteilung in gesunde und ungesunde Lebensmittel würde schon daran scheitern, dass Ernährungsexperten bis heute uneinig sind, wann ein Nährwertprofil als günstig und wann als ungünstig einzustufen ist. Zur gesunden Ernährung gibt es heute tatsächlich zahlreiche gänzlich unterschiedliche Ansätze.

Verbraucherübersicht

Eine Beurteilung von Lebensmitteln anhand der Health Claims ist für den Verbraucher tatsächlich nur in Kombination mit dem Nährwertprofil und der Zutatenliste möglich. Damit geht das wichtigste Ziel, welches aus dem Verbot gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln entstehen sollte leider wieder verloren. Ursprünglich sollte dem Verbraucher der schnelle Überblick über gesunde und ungesunde Nährwerte ermöglicht werden. Da sich die meisten zugelassenen Claims ohnehin auf Nährstoffe beziehen, mit denen die allermeisten Menschen ohnehin ausreichend versorgt sind, werden die Käufer dann in der Praxis zu dem Kauf vermeintlich gesunder Lebensmittel verleitet, die sie tatsächlich nicht bräuchten.

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